DDR-Propaganda: 1989 War Sendeschluss für Schnitzlers „Der Schwarze Kanal“
Ein Fernsehspiel über den Berliner Rundfunk zur Zeit des Faschismus
In der DDR gehörte das Fernsehspiel „Der Schwarze Kanal“ zu den verbotenen Filmen. Denn der 1989 produzierte Zweiteiler zeigte das Schicksal jüdischer Mitarbeiter des Berliner Rundfunks.
Kritisierte Produktion
Die Geschichte handelt von den Repressionen gegen Juden während der NS-Zeit. Die DDR-Führung sah darin eine Kritik an der eigenen Politik. Der Film wurde nur einmal im Fernsehen der DDR ausgestrahlt.
Verbot unter Berufung auf antifaschistisches Erbe
Die SED-Führung rechtfertigte das Verbot mit dem Hinweis auf das antifaschistische Erbe der DDR. Sie argumentierte, der Film würde die DDR in ein schlechtes Licht rücken und die DDR-Bürger verunsichern.
Unbekannte Gründe
Allerdings gibt es auch andere Gründe für das Verbot. Denn der Film zeigte auch, wie die SED-Führung mit jüdischen SED-Mitgliedern umging. Diese wurden nach dem Krieg diskriminiert und aus hohen Parteiämtern entfernt.
Machtverhältnisse in der SED
Die Machtkämpfe und Intrigen innerhalb der SED spielten dabei eine Rolle. Denn der Film hätte die Legitimation der SED-Führung untergraben.
Heutige Rezeption
Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde „Der Schwarze Kanal“ rehabilitiert. Seitdem wird er regelmäßig im Fernsehen gezeigt. Er gilt als ein wichtiges Dokument der DDR-Geschichte.