Gewerkschaften Finden Teilzeit Atteste Schlicht Absurd

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Gewerkschaften finden Teilzeit-Atteste "schlicht absurd"
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Gewerk­schaften finden Teil­zeit-Atteste "schlicht absurd"

Ärzte­kammer stellt sich hinter Mediziner

"Atteste nicht auf admin­istrativem Weg außer Kraft setzen"

Die Bundes­ärztekammer hat sich gegen die geplante Möglich­keit von Arbeit­gebern ausgesprochen, ärzt­liche Teil­zeit-Atteste anzuzwei­feln. "Die Bundes­regierung plant nichts Geringeres als die medizinische Entscheidungs­freiheit der Ärztinnen und Ärzte zu beschneiden", sagte Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundes­ärztekammer. "Dabei gehen die Über­legungen der Regierungs­koalition völlig an der Realität vorbei."

Bundes­gesundheits­minister Karl Lauter­bach (SPD) wolle Arbeit­gebern die Möglich­keit einräumen, ärzt­liche Atteste, die eine Teil­zeit­beschäftigung befür­worten, anzuzwei­feln, wenn diese nicht "plausibel" und "nachvoll­ziehbar" begründet seien. Die Arbeit­geber sollen demnach die Möglich­keit erhalten, die Vorlage weiterer medizinischer Unterlagen bis hin zu einem unabhängigen Gutachten zu verlangen.

Die Bundes­ärztekammer kritisiert, dass dadurch das Vertrauens­verhältnis zwischen Arzt und Patient "massiv zerstört" werde. "Die Bundes­regierung will, dass Arbeit­geber künftig bestimmen, wann eine Krankschreibung gerecht­fertigt ist und wann nicht", sagte Montgomery. "Das ist schlicht absurd." Er warnte davor, dass die Regelung dazu führen könne, dass Patienten aus Angst vor Arbeitsplatz­verlust trotz Krankheit weiter­arbeiteten.

Auch die Gewerkschaften lehnen die Pläne der Bundes­regierung ab. "Die Bundes­regierung muss endlich einsehen, dass sie mit dieser Regelung den falschen Weg geht", sagte der DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. "Die Pläne der Regierung sind ein Angriff auf die Gesundheit der Beschäftigten."

Die Gewerkschaften fordern die Bundes­regierung auf, ihre Pläne zurück­zunehmen. "Die Bundes­regierung muss die medizinische Entscheidungs­freiheit der Ärztinnen und Ärzte respektieren", sagte Fahimi. "Sie muss die Pläne aufgeben, ärzt­liche Atteste anzuzwei­feln."